Die Aufgaben der Fachbereiche und seinen Sachgebieten sind über den DGUV Grundsatz 300-001 festgeschrieben.
Demnach obliegen den Fachbereichen folgende Aufgaben:
			- 
	Koordination der ihnen jeweils zugeordneten Sachgebiete, insbesondere durch
		
			- 
	Mitwirkung bei Planungs- und Querschnittsaufgaben der Sachgebiete, insbesondere bei der Abstimmung der Arbeitsbereiche (Themen) der Sachgebiete,
 - 
	Moderierung und Initiierung der Zusammenarbeit der jeweils zugeordneten Sachgebiete einschließlich Förderung des Erfahrungsaustauschs. 
 
			
 - 
	Beratung und Freigabe von Themen des Zuständigkeitsbereiches mit politischer, erheblicher finanzieller oder grundsätzlicher Bedeutung. 
 - 
	Einbringung von Initiativen und Projektvorschlägen in die Gremien der DGUV. 
 - 
	Verabschiedung von Entwürfen zum DGUV Vorschriften- und Regelwerk. 
 - 
	Kooperation mit anderen Fachbereichen/Sachgebieten, externen Gremien und Fachleuten. 
 - 
	Entwicklung von Vorschlägen zur Einrichtung und Auflösung der dem jeweiligen Fachbereich zugeordneten Sachgebiete. 
 - 
	Beschlussfassung über die Einsetzung der von den Sachgebieten einzurichtenden Projektgruppen.
 
			
Zu den Aufgaben innerhalb der Sachgebieten zählen u.a.:
			- 
	Das Zusammenführen von Erkenntnissen, Erfahrungswissen und Fachmeinungen auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
 - 
	Die Entwicklung und Fortschreibung der DGUV-Vorschriften, Regeln und Informationen sowie deren Auslegung und Kommentierung. 
 - 
	Die Entwicklung von Arbeitshilfen zur Gefährdungsermittlung und von praktischen Lösungsansätzen für Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. 
 - 
	Die Beratung von Mitgliedsunternehmen, anderer Berufsgenossenschaften, anderer Unfallversicherungsträger oder staatlicher Stellen. 
 - 
	Die Beratung von Herstellern von Arbeitsmitteln. 
 - 
	Die Mitarbeit in Gremien der nationalen, europäischen und internationalen Normung bei Projekten, welche die Arbeitsgebiete berühren.
 - 
	Bildung von und Beteiligung an Messekommissionen.
 - 
	Die Mitarbeit in außerberufsgenossenschaftlichen Gremien, in denen Fragen der Arbeitsgebiete beraten werden. 
 - 
	Die Prüfung und Zertifizierung von Qualitätsmanagementsystemen und von Produkten auf Antrag.