Die Aufgaben der Fachbereiche sind über den DGUV Grundsatz 401 festgeschrieben. Demnach obliegen den Fachbereichen folgende Aufgaben:
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	Koordination der ihnen jeweils zugeordneten Sachgebiete, insbesondere durch
		
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	Mitwirkung bei Planungs- und Querschnittsaufgaben der Sachgebiete, insbesondere bei der Abstimmung der Arbeitsbereiche (Themen) der Sachgebiete,
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	Moderierung und Initiierung der Zusammenarbeit der jeweils zugeordneten Sachgebiete einschließlich Förderung des Erfahrungsaustauschs.
 
			
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	Beratung und Freigabe von Themen des Zuständigkeitsbereiches mit politischer, erheblicher finanzieller oder grundsätzlicher Bedeutung.
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	Einbringung von Initiativen und Projektvorschlägen in die Gremien der DGUV.
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	Verabschiedung von Entwürfen zum DGUV Vorschriften- und Regelwerk nach Maßgabe der Kapitel 2 und 3 dieses Grundsatzes.
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	Kooperation mit anderen Fachbereichen/Sachgebieten, externen Gremien und Fachleuten.
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	Entwicklung von Vorschlägen zur Einrichtung und Auflösung der dem jeweiligen Fachbereich zugeordneten Sachgebiete.
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	Beschlussfassung über die Einsetzung der von den Sachgebieten einzurichtenden Projektgruppen.