Politik / Digitalisierung 1/2026

Warum die Sozialversicherung die Identifikationsnummer braucht

Die Identifikationsnummer (IDNr) könnte viele Verwaltungsprozesse durchgehend digital machen – von Unfallanzeigen bis Unternehmensmeldungen. Im Interview erklärt DGUV-Hauptgeschäftsführer Dr. Stephan Fasshauer, warum die IDNr als Schlüssel für eine moderne, bürgerfreundliche Sozialverwaltung notwendig ist.

Porträt von Dr. Stephan Fasshauer
Dr. Stephan Fasshauer (Foto: Heiko Laschitzki/DGUV)

Herr Dr. Fasshauer, was hat es mit der IDNr auf sich?

Unfallversicherung, Rentenversicherung, Krankenkassen und Bundesagentur für Arbeit verarbeiten täglich Daten von Millionen Menschen und Unternehmen. Ohne ein einheitliches Ordnungsmerkmal müssen Angaben der Bürgerinnen und Bürger immer wieder neu erhoben werden. Das ist weder effizient noch bürgerfreundlich. Die Identifikationsnummer ermöglicht eine eindeutige Identifikation von Personen, unabhängig von Schreibweisen, Namensänderungen oder unvollständigen Angaben – sie ist damit ein wichtiger Hebel für eine moderne Sozialverwaltung.

Ohne IDNr keine digitale Verwaltung?

Ohne die IDNr wird die Sozialversicherung die Modernisierungsziele von Bund und Ländern nicht erreichen, das muss man ganz klar sagen. Entbürokratisierung, digitale Standards, Arbeitserleichterung in der Verwaltung – all das gelingt nicht mit Insellösungen. Die IDNr ist kein Selbstzweck. Sie ist das Werkzeug, das eine moderne, bürgerfreundliche Sozialversicherung möglich macht. Die Sozialversicherung ist bereit für diesen Schritt der Digitalisierung. Die Nutzung der IDNr in der Sozialversicherung ist eine der 26 Empfehlungen der Sozialstaatskommission zur Modernisierung des Sozialstaats – das ist der richtige Weg. Alle Sozialversicherungsträger begrüßen das sehr.

Welche Vorteile bringt die IDNr für Bürgerinnen und Bürger?

Aktuell muss ich Nachweise oder Daten gegenüber einer Behörde selbst dann erbringen, wenn sie einer anderen staatlichen Verwaltung bereits vorliegen. Die IDNr würde ermöglichen, dass meine Daten mir zweifelsfrei zugeordnet werden können und eine Behörde die Daten bei einer anderen Behörde anfordern kann. Das beschreibt das sogenannte Once-Only-Prinzip – Angaben werden einmal gemacht, nicht mehrfach und immer wieder. Das spart den Bürgerinnen und Bürgern Zeit, Verfahren werden schneller, einfacher und verlässlicher, Bearbeitungszeiten kürzer.

GUT ZU WISSEN

Vorteile der IDNr auf einen Blick

 

    Schlüssel für digitale Verwaltungsprozesse
    Weniger doppelte Datenerfassung, konsequente Umsetzung des Once‑Only‑Prinzips.

    Schnellere, automatisierte Abläufe
    Medienbruchfreie Prozesse, weniger manuelle Prüfungen, deutlich effizientere Bearbeitung.

    Höhere Datenqualität
    Keine Dubletten, sauberere Datenbestände, bessere behördenübergreifende Zusammenarbeit.

    Weniger Fehler, weniger Aufwand
    Reduzierte Übertragungsfehler und Entlastung der Mitarbeitenden in Verwaltung und Organisationen.

    Mehr Service für Bürgerinnen und Bürger
    Weniger Nachweise, weniger Rückfragen, kürzere Bearbeitungszeiten.

    Starker Datenschutz durch Transparenz
    Datennutzung steuerbar für Bürgerinnen und Bürger über ein Datenschutzcockpit – Schutz der informationellen Selbstbestimmung.

Und was bringt es der Verwaltung?

Eindeutige Daten bedeuten weniger Fehler, weniger Rückfragen und weniger Aufwand. Das wird zum Beispiel erreicht, wenn Daten mit anderen Behörden abgeglichen oder ausgetauscht werden können. Das macht Zeit frei für Aufgaben, bei denen es den persönlichen Kontakt braucht – die Beratung und Unterstützung der Versicherten und der Unternehmen. In einer Zeit des Fachkräftemangels muss Verwaltung klug digitalisiert werden, um leistungsfähig zu bleiben. Die IDNr ist technisch vorhanden und grundsätzlich einsatzfähig, ihre Nutzung ist jedoch aktuell in den meisten Anwendungsfällen unzulässig. Dies hemmt die Umsetzung zahlreicher Digitalisierungsprojekte.

Warum ist die Nutzung der IDNr aktuell stark eingeschränkt?

Der Gesetzgeber erlaubt derzeit nur sehr begrenzte Einsatzbereiche – meist rund um Onlineverfahren nach dem Onlinezugangsgesetz, also Verwaltungsdienstleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Nach Abschluss eines Verfahrens müssen die Daten sogar gelöscht werden. Damit bleibt das Potenzial der IDNr weitgehend ungenutzt. Für durchgängige digitale Prozesse reicht das schlicht nicht.

Ist die Nutzung mit dem Grundgesetz vereinbar?

Ja, das ist möglich. Das Bundesverfassungsgericht schließt die Nutzung eines einheitliches Ordnungsmerkmals nicht grundsätzlich aus. Aber der Gesetzgeber muss Missbrauch ausschließen – etwa durch strenge Zweckbindung, Transparenz und technische Schutzmaßnahmen. Genau dafür setzen wir uns ein. Wir wollen kein Personenprofil, sondern lediglich Verwaltung vereinfachen.

Wie könnte eine rechtssichere Lösung aussehen?

Die Träger der Sozialversicherung schlagen ein Vorgehen in zwei Stufen vor: Das IDNr‑Gesetz muss so angepasst werden, dass die Nutzung grundsätzlich möglich ist. In den Sozialgesetzbüchern muss dann konkretisiert werden, wofür die IDNr im Sozialbereich eingesetzt werden darf. Damit ist klar eingegrenzt, was erlaubt ist – und gleichzeitig schaffen wir die Basis für digitale Verwaltungsprozesse.

Klicktipp:


„Wir produzieren keine Schrauben, wir arbeiten mit Daten“
Dr. Stephan Fasshauer im Interview zur digitalen Transformation

Sozialstaatskommission 26 konkrete Empfehlungen zur Modernisierung des Sozialstaats

Beitrag teilen: