Seit dem 01. Juli 2025 gelten folgende Gebührentabellen:
M 1: Zur Vorstellung in der Abklärungs- oder Mesotheliomsprechstunde in einer zertifizierten Mesotheliomeinheit
M 2: Allgemeine Laborleistungen in der Abklärungs- oder Mesotheliomsprechstunde in einer zertifizierten Mesotheliomeinheit
M 3: Leistung durch beauftragte Ärztinnen und Ärzte im Rahmen von EVA-Mesothel
M 4: Besondere Laborleistung im Rahmen von EVA-Mesothel
Die Gebührentabellen finden Sie zusammengefasst für die Mesotheliomeinheiten für M1 und M2 sowie für die Gebühren im Rahmen von EVA-Mesothel für M3 und M4 im Downloadbereich dieser Seite.
Außerdem finden Sie hier auch noch die Gebührentabellen aus dem Jahr 2024, um ältere Fälle entsprechend abrechnen zu können.