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Für den Arbeits- und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen (KSS) sind die folgenden Technischen Regelwerke von Bedeutung:
Darüber hinaus sind die Arbeitsmedizinische Regeln (AMR) zu berücksichtigen.
Für Tätigkeiten mit KSS sind insbesondere die in Tabelle 1 zusammengestellten Technischen Regeln für Arbeitsstätten zu beachten.
| Tabelle 1: Übersicht der für Tätigkeiten mit KSS besonders relevanten ASR | 
| Technische Regel | Inhalt | 
| ASR V3 | Gefährdungsbeurteilung | 
| ASR A1.3 | Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung | 
| ASR A2.2 | Maßnahmen gegen Brände | 
| ASR A3.6 | Lüftung | 
Für Tätigkeiten mit KSS sind insbesondere die in Tabelle 2 zusammengestellten Technischen Regeln für Betriebssicherheit zu beachten.
| Tabelle 2: Übersicht der für Tätigkeiten mit KSS besonders relevanten TRBS | 
| Technische Regel | Inhalt | 
| TRBS 1111 | Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung | 
| TRBS 1112 | Instandhaltung | 
| TRBS 1201 | Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen | 
| TRBS 1201 Teil 1 | Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen und Überprüfung von Arbeitsplätzen in explosionsgefährdeten Bereichen | 
| TRBS 1201 Teil 5 | Prüfung von Lageranlagen, Füllstellen, Tankstellen und Flugfeldbetankungsanlagen, soweit entzündliche, leichtentzündliche oder hochentzündliche Flüssigkeiten gelagert oder abgefüllt werden, hinsichtlich Gefährdungen durch Brand und Explosion | 
| TRBS 1203 | Befähigte Personen | 
| TRBS 2152/ TRGS 720  |  Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Allgemeines | 
| TRBS 2152 Teil 1/ TRGS 721  |  Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Beurteilung der Explosionsgefährdung | 
| TRBS 2152 Teil 2/ TRGS 722  |  Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre | 
| TRBS 2152 Teil 3 | Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Vermeidung der Entzündung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre | 
| TRBS 2152 Teil 4 | Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Maßnahmen des konstruktiven Explosionsschutzes, welche die Auswirkung einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß beschränken | 
Für Tätigkeiten mit KSS sind insbesondere die in Tabelle 3 zusammengestellten Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe zu beachten.
| Tabelle 3: Übersicht der für Tätigkeiten mit KSS besonders relevanten TRBA | 
| Technische Regel | Inhalt | 
| TRBA 200 | Anforderungen an die Fachkunde nach Biostoffverordnung | 
| TRBA 400 | Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und für die Unterrichtung der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen | 
| TRBA 405 | Anwendung von Messverfahren und technischen Kontrollwerten für luftgetragene Biologische Arbeitsstoffe | 
| TRBA/TRGS 406 | Sensibilisierende Stoffe für die Atemwege | 
| TRBA 450 | Einstufungskriterien für Biologische Arbeitsstoffe | 
| TRBA 500 | Grundlegende Maßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen | 
Für Tätigkeiten mit KSS sind insbesondere die in Tabelle 4 zusammengestellten Technischen Regeln für Gefahrstoffe zu beachten.
| Tabelle 4: Übersicht der für Tätigkeiten mit KSS besonders relevanten TRGS | 
| Technische Regel | Inhalt | 
| TRGS 201 | Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen | 
| TRGS 220 |  Nationale Aspekte beim Erstellen von Sicherheitsdatenblättern | 
| TRGS 400 | Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen | 
| TRGS 401 | Gefährdung durch Hautkontakt – Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen | 
| TRGS 402 | Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition | 
| TRBA/TRGS 406 | Sensibilisierende Stoffe für die Atemwege | 
| TRGS 410 | Expositionsverzeichnis bei Gefährdung gegenüber krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1A oder 1B | 
| TRGS 460 | Handlungsempfehlung zur Ermittlung des Standes der Technik | 
| TRGS 500 | Schutzmaßnahmen | 
| TRGS 552 | N-Nitrosamine | 
| TRGS 555 | Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten | 
| TRGS 560 | Luftrückführung bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Stäuben | 
| TRGS 561 | Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen | 
| TRGS 600 | Substitution | 
| TRGS 611 | Verwendungsbeschränkungen für wassermischbare bzw. wassergemischte Kühlschmierstoffe, bei deren Einsatz N-Nitrosamine auftreten können | 
| TRGS 615 | Verwendungsbeschränkungen für Korrosionsschutzmittel, bei deren Einsatz N-Nitrosamine auftreten können | 
| TRGS 720/ TRBS 2152  |  Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Allgemeines | 
| TRGS 721/ TRBS 2152 Teil 1  |  Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Beurteilung der Explosionsgefährdung | 
| TRGS 722/ TRBS 2152 Teil 2  |  Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre | 
| TRGS 725 | Gefährliche, explosionsfähige Atmosphäre - Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen im Rahmen von Explosionsschutzmaßnahmen | 
| TRGS 727 | Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen | 
| TRGS 800 | Brandschutzmaßnahmen | 
| TRGS 900 | Arbeitsplatzgrenzwerte | 
| TRGS 903 | Biologische Grenzwerte (BGW) | 
| TRGS 905 | Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe | 
| TRGS 907 | Verzeichnis sensibilisierender Stoffe und von Tätigkeiten mit sensibilisierenden Stoffen | 
| TRGS 910 | Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen | 
Daneben sind die in Tabelle 5 zusammengestellten Bekanntmachungen zu Gefahrstoffen zu berücksichtigen.
| Tabelle 5: Übersicht der für Tätigkeiten mit KSS relevanten Bekanntmachungen zu Gefahrstoffen | 
| Bekannt- machung  | Inhalt | 
| 409 | Nutzung der REACH-Informationen für den Arbeitsschutz | 
Für Tätigkeiten mit KSS sind insbesondere die in Tabelle 6 zusammengestellten Arbeitsmedizinischen Regeln zu beachten.
| Tabelle 6: Übersicht der für Tätigkeiten mit KSS besonders relevanten AMR | 
| Arbeits-medizinische Regel | Inhalt | 
| AMR 2.1 | Fristen für die Veranlassung/das Angebot von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen | 
| AMR 3.1 | Erforderliche Auskünfte/Informationsbeschaffung über die Arbeitsplatzverhältnisse | 
| AMR 3.2 | Arbeitsmedizinische Prävention | 
| AMR 5.1 | Anforderungen an das Angebot von arbeitsmedizinischer Vorsorge | 
| AMR 6.2 | Biomonitoring |