In Kindertageseinrichtungen oder Schulen stellt sich häufig die Frage, welche Maßnahmen Betreuungspersonen bei kleineren Verletzungen durchführen dürfen. Da Erste Hilfe keinen Ersatz für ärztliche Behandlung darstellt, sind Maßnahmen wie Wunddesinfektion oder die Entfernung von Fremdkörpern rechtlich nicht Teil der üblichen Ersten Hilfe. Wie können kleinere Verletzungen dennoch angemessen versorgt werden?
Auch für Erste-Hilfe-Kurse für betriebliche Ersthelfende müssen grundsätzlich die gesetzlichen Mindestanforderungen nach der Arbeitsstättenverordnung eingehalten werden. Dazu eignen sich verschiedene organisatorische Maßnahmen. Hinweise zur Gestaltung von Erste-Hilfe-Kursen bei hohen Außentemperaturen sind in unseren Fragen und Antworten für Ausbildungsstellen Nr. 1.7 zu finden.
Durch die Anpassung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung können sicherheitstechnische Kontrollen nun auch für AED im nicht-öffentlichen Raum entfallen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Mehr Informationen hierzu finden Sie in der FAQ für Unternehmen (Nr. 11.10).