Die Rentenausschüsse der gesetzlichen Unfallversicherung sind paritätisch mit Vertretern der Arbeitgeber und der Versicherten besetzt. Sie beraten über Vorschläge der Verwaltung und entscheiden
			- 
	ob eine Rente gezahlt wird,
 - 
	über Rentenerhöhungen, Rentenherabsetzungen und Rentenentziehungen wegen Änderung der gesundheitlichen
Verhältnisse,
 - 
	über Abfindungen mit einer Gesamtvergütung,
 - 
	über Renten als vorläufige Entschädigungen,
 - 
	über laufende Beihilfen,
 - 
	über Leistungen bei Pflegebedürftigkeit.