Sachgebiet Pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige stehen unter bestimmten Voraussetzungen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Zuständig sind in erster Linie die Träger der kommunalen Unfallversicherung sowie die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau.

Unfallversicherungsschutz bei der häuslichen Pflege

Das Sachgebiet Pflegende Angehörige unterstützt die zuständigen UV-Träger bei ihren Bemühungen zur Prävention für die nicht erwerbsmäßig Pflegenden.
Denn es ist unser Ziel, auch auf diesem Wege die Sicherheit und Gesundheit pflegender An- und Zugehöriger zu stärken. Deshalb befasst sich das Sachgebiet unter anderem mit folgenden Handlungsfeldern:

  • Stärkung der Gesundheitskompetenz und der Selbstfürsorge nicht erwerbsmäßig Pflegender
  • Vereinbarkeit der nicht erwerbsmäßigen Pflege mit dem Beruf
  • Anpassung des Wohnraumes, in dem gepflegt wird
  • Organisation der nicht erwerbsmäßigen Pflege
  • Hilfsmittelnutzung

Dabei ist unsere Sichtweise auf die nicht erwerbsmäßige Pflege ganzheitlich und lebensweltübergreifend.

Als Sachgebiet der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung fördern wir zudem eine einheitliche Fachmeinung innerhalb der Unfallversicherungsträger zum Themenbereich der Pflegenden An- und Zugehörigen.

Leitung Olivia Maloku
Unfallkasse Nord
Seekoppelweg 5a
24113 Kiel
Telefon: +49 4316407418
Stellvertretende Leitung Martin Schieron
Unfallkasse Nordrhein-Westfalen
Telefon: +49 211 2808-1259